Hörgeräte Kosten und Krankenkasse: Was wird bei Tinnitus übernommen?

Hörgeräte Kosten und Krankenkasse: Was wird bei Tinnitus übernommen?
Hörgeräte Kosten und Krankenkasse: Was wird bei Tinnitus übernommen?

Was kostet ein Hörgerät bei Tinnitus – und wer zahlt?

Wenn du mit Tinnitus lebst und überlegst, ob ein Hörgerät oder Noiser helfen könnte, stößt du im Internet schnell auf widersprüchliche Preisangaben: hier der “Nulltarif”, dort Eigenanteile von mehreren Tausend Euro. Die Verwirrung hat einen Grund: Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob du neben dem Tinnitus auch einen Hörverlust hast. Dieser Artikel schlüsselt das ohne Verkaufsinteresse auf, damit du informiert zum HNO-Arzt und zur Krankenkasse gehen kannst.

Was kostet ein Hörgerät bei Tinnitus – wann zahlt die Krankenkasse?

Die GKV übernimmt Hörgerätekosten bei Tinnitus nur dann per Festbetrag (704,37 bis 734,81 Euro pro Ohr), wenn ein nachgewiesener Hörverlust vorliegt. Tinnitus allein ohne messbaren Hörverlust reicht nicht aus, um einen Anspruch auf ein Hörgerät zu begründen (GKV-Spitzenverband, 2023).

Die Erstattung richtet sich nach drei Szenarien:

Szenario 1: Reiner Tinnitus ohne Hörverlust Auf ein Hörgerät besteht kein GKV-Anspruch. Bei chronischem Tinnitus (mindestens 3 Monate) kannst du mit HNO-Verordnung einen Tinnitus-Noiser beantragen. Der GKV-Festbetrag beträgt 317,45 Euro für einen reinen Noiser. Bitte beachte: Die AWMF S3-Leitlinie 2021 empfiehlt reine Noiser nicht, da kein belastbarer Nutzennachweis existiert (DGHNO-KHC, 2021). Mehr dazu im Abschnitt weiter unten.

Szenario 2: Tinnitus mit Hörverlust Hier greift der GKV-Festbetrag von 704,37 Euro pro Gerät (bei leichter bis mittelgradiger Schwerhörigkeit). Wenn du zusätzlich ein Kombinations-Tinnitusgerät benötigst, liegt der Festbetrag bei 515,42 Euro. Ohrpassstücke und Reparaturpauschalen kommen hinzu (GKV-Spitzenverband, 2023).

Szenario 3: An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Tinnitus Der erhöhte Festbetrag liegt bei 734,81 Euro pro Gerät. Bei einohriger Versorgung gibt es einen Zuschlag von 151,96 bis 177,76 Euro.

In allen Fällen gilt: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Gerät. Wer ein Kassengerät wählt, zahlt in der Regel nichts darüber hinaus (“Nulltarif”). Premium-Modelle bedeuten einen Eigenanteil, der mehrere Hundert bis über tausend Euro betragen kann.

Die GKV zahlt nur bei nachgewiesenem Hörverlust. Tinnitus allein ohne Hörverlust begründet keinen Anspruch auf ein Hörgerät.

Was zahlt die GKV konkret? Festbeträge im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Festbeträge der GKV-Produktgruppe 13 (Hörhilfen) ab 1. Januar 2023 (GKV-Spitzenverband, 2023). Diese Beträge wurden zuletzt im Juni 2024 fortgeschrieben.

GerätGKV-Festbetrag
Hörgerät (leicht- bis mittelgradig schwerhörig)704,37 € pro Ohr
Hörgerät (an Taubheit grenzend)734,81 € pro Ohr
Tinnitus-Noiser (rein)317,45 €
Aufsteckbares Tinnitus-Modul158,34 €
Kombinations-Tinnitusgerät (Hörgerät + Noiser)515,42 €
Ohrpassstück (individuell angefertigt)33,50 €
Reparaturpauschale (6 Jahre)120–187 €
Gesetzliche Zuzahlung10 € pro Gerät

Bei beidohriger Versorgung erhältst du für das zweite Gerät einen Abschlag. Einzelne Krankenkassen zahlen mehr als den gesetzlichen Mindestfestbetrag: So erstatten BKKs zum Teil 873,50 Euro, TK, AOK, Barmer und DAK etwa 833,50 Euro pro Ohr (welches-hoergeraet.de, 2024). Frag direkt bei deiner Kasse nach, was genau gilt.

Im Festbetrag sind Anamnese, Ohruntersuchung, Hör- und Sprachgehörmessung, Anpassung, Toleranztest, Einweisung und Feinanpassung durch den Akustiker enthalten (betanet.de, 2024). Du bekommst also nicht nur das Gerät, sondern den kompletten Anpassungsservice.

Die genannten Beträge stammen aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Stand 2023/2024. Krankenkassen können von diesen Mindestbeträgen nach oben abweichen. Frag vor der Versorgung direkt bei deiner Kasse an, welche Beträge für dich gelten.

Schritt für Schritt: So beantragst du die Kostenübernahme

Den Antrag bei der Krankenkasse zu stellen klingt bürokratisch, ist aber gut strukturiert. Hier ist der Ablauf:

  1. HNO-Arzt aufsuchen. Dein HNO-Arzt dokumentiert den Hörverlust (Tonaudiogramm) und stellt eine Verordnung für ein Hörgerät oder einen Noiser aus. Ohne diese Verordnung gibt es keine GKV-Erstattung.

  2. Verordnung fristgerecht einlösen. Die Verordnung muss innerhalb von 28 Kalendertagen beim Akustiker eingereicht werden (Sozialverband, 2024).

  3. Zum Hörgeräteakustiker gehen. Du hast freie Wahl des Akustikers. Der Akustiker erstellt einen Kostenvoranschlag und eine Zweckmäßigkeitsbescheinigung. Teste mindestens drei Geräte, darunter mindestens ein Kassengerät.

  4. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Schicke Verordnung, Kostenvoranschlag und Zweckmäßigkeitsbescheinigung an deine Kasse. Die Kasse hat 3 Wochen Zeit zu entscheiden (bei Einschaltung eines Gutachters bis zu 5 Wochen).

  5. Genehmigung abwarten. Kaufe das Gerät erst, wenn du den Genehmigungsbescheid erhalten hast. “Der Kaufvertrag darf erst nach Erhalt des Genehmigungsbescheids oder des Ablehnungsbescheids unterschrieben werden” (Sozialverband, 2024).

  6. Abrechnung über den Akustiker. Nach der Genehmigung rechnet der Akustiker direkt mit der Krankenkasse ab. Du zahlst nur deine 10 Euro Zuzahlung und einen eventuellen Eigenanteil für ein Premiumgerät.

  7. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen. Du hast das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Kaufe kein Gerät, bevor die Krankenkasse genehmigt hat. Ein Kauf ohne vorherige Genehmigung kann dazu führen, dass die Kasse die Erstattung komplett ablehnt.

Tinnitus-Noiser vs. Tinnitus-Hörgerät: Was ist der Unterschied – und lohnt sich die Aufzahlung?

Hier ist die Information, die du bei Akustiker-Websites selten findest: Was diese Geräte wirklich können und was die Leitlinie dazu sagt.

Reiner Noiser (Rauschgenerator): Sendet ein kontinuierliches Breitbandrauschen aus, das den Tinnitus überlagern soll. Kein Hörgerät, verstärkt also keine Umgebungsgeräusche.

Kombinations-Tinnitusgerät: Vereint Hörgerätefunktion und Noiser in einem Gerät. Setzt einen bestehenden Hörverlust voraus, damit die GKV den Festbetrag von 515,42 Euro zahlt.

Standard-Hörgerät mit Tinnitus-Funktion: Viele moderne Hörgeräte haben eine integrierte Tinnitus-Maskierungsfunktion, ohne als Kombinations-Tinnitusgerät abgerechnet zu werden.

Was sagt die Wissenschaft? Die AWMF S3-Leitlinie 2021 ist deutlich: Reine Noiser werden bei chronischem Tinnitus nicht empfohlen. Eine Cochrane-Metaanalyse mit 8 Studien und 590 Teilnehmenden fand keinen signifikanten Effekt von Noisern gegenüber Placebo (DGHNO-KHC, 2021). Die Leitlinie hält fest: “Auf die gleichzeitige Verordnung von Noisern kann nach derzeitiger wissenschaftlicher Datenlage verzichtet werden.”

Für Menschen mit Hörverlust gilt: Das Hörgerät selbst kann den Tinnitus in den Hintergrund rücken, weil über das verbesserte Hören das Ohrgeräusch weniger auffällt. Prof. Dr. Birgit Mazurek vom Tinnituszentrum der Charité Berlin erklärt es so: “Hörgeräte haben keinen direkten Einfluss auf den Tinnitus, aber über das verbesserte Hören wird das unerwünschte Ohrgeräusch in den Hintergrund gedrängt” (Apotheken Umschau, 2023).

Wer ohne Hörverlust einen teuren privaten Noiser kauft, gibt Geld für ein Gerät aus, dem die AWMF S3-Leitlinie keinen belegten therapeutischen Nutzen zuspricht. Das bedeutet nicht, dass du dich nicht erleichtert fühlen kannst, wenn du ihn ausprobierst. Aber als informierter Patient solltest du diese Einschätzung kennen, bevor du eine Kaufentscheidung triffst.

In Einzelfällen kann auch bei isolierten Hochtonhörverlusten und hochfrequentem Tinnitus eine Hörgeräteversorgung sinnvoll sein, selbst wenn der Hörverlust unterhalb der üblichen Schwelle liegt. Sprich das mit deinem HNO-Arzt konkret an (DGHNO-KHC, 2021).

PKV und Selbstzahler: Was gilt bei privater Krankenversicherung?

Private Krankenversicherungen zahlen keine pauschalen Festbeträge, sondern erstatten je nach Tarif. Wie viel du bekommst, hängt von deinem Vertrag ab. Auch bei der PKV gilt: Ein messbarer Hörverlust von mindestens 30 dB am besser hörenden Ohr ist Voraussetzung für eine Kostenübernahme.

Wichtig: Hol dir vor dem Kauf einen schriftlichen Genehmigungsbescheid deiner PKV. Reiche den Kostenvoranschlag des Akustikers vorab ein und warte die schriftliche Bestätigung ab. Ohne diese Bestätigung riskierst du, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wer ohne Versicherungsleistung zahlt, muss folgende Preisklassen einplanen:

  • Einstiegsgeräte: ab ca. 700 bis 1.200 Euro Eigenanteil pro Ohr
  • Mittelklasse: 1.200 bis 2.000 Euro pro Ohr
  • Premium-Geräte: bis zu 2.800 Euro pro Ohr

Selbstzahler können die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die genauen Voraussetzungen hängen von deiner persönlichen Belastungsgrenze ab (versicherdich.de, 2024). Sprich das mit deinem Steuerberater oder Finanzamt ab.

Fazit: Informiert entscheiden – bevor du zum Akustiker gehst

Drei Punkte solltest du mitnehmen:

Erstens: Die GKV zahlt den Festbetrag für ein Hörgerät nur, wenn ein nachgewiesener Hörverlust vorliegt. Tinnitus allein reicht nicht aus. Lass deinen Hörverlust beim HNO-Arzt dokumentieren, bevor du irgendeinen Schritt weitergehst.

Zweitens: Kaufe kein Gerät, bevor du die schriftliche Genehmigung deiner Krankenkasse hast. Ein voreiliger Kauf kann die komplette Erstattung kosten.

Drittens: Wenn dir jemand einen reinen Noiser empfiehlt, ohne dass du einen Hörverlust hast, weißt du jetzt, dass die AWMF S3-Leitlinie dafür keinen belegten Zusatznutzen sieht. Frag nach, bevor du zahlst.

Der sicherste Weg führt immer über den HNO-Arzt, dann zur Krankenkasse und erst dann zum Akustiker. Für den medizinischen Kontext zu Tinnitus-Behandlungen insgesamt findest du weitere Informationen in unserem Hauptartikel zu Tinnitus-Therapien.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Hörgerät, wenn ich nur Tinnitus, aber keinen Hörverlust habe?

Nein. Die GKV übernimmt die Kosten für ein Hörgerät nur bei nachgewiesenem Hörverlust. Tinnitus allein ohne messbaren Hörverlust begründet keinen GKV-Anspruch auf ein Hörgerät. Lediglich ein reiner Tinnitus-Noiser kann bei chronischem Tinnitus mit HNO-Verordnung bezuschusst werden (Festbetrag 317,45 Euro).

Was kostet ein Tinnitus-Noiser und übernimmt die GKV die Kosten?

Der GKV-Festbetrag für einen reinen Tinnitus-Noiser liegt bei 317,45 Euro. Voraussetzung ist ein chronischer Tinnitus (mindestens 3 Monate), eine ärztliche Verordnung und eine Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse. Wichtig: Die AWMF S3-Leitlinie 2021 empfiehlt reine Noiser nicht, da kein belegter therapeutischer Nutzen gegenüber Placebo nachgewiesen wurde.

Was ist der Unterschied zwischen einem Tinnitus-Noiser und einem Kombinations-Tinnitusgerät?

Ein reiner Noiser erzeugt nur Rauschen, verstärkt aber keine Umgebungsgeräusche. Ein Kombinations-Tinnitusgerät vereint Hörgerätefunktion und Noiser in einem Gerät und setzt einen bestehenden Hörverlust voraus. Der GKV-Festbetrag für das Kombinations-Tinnitusgerät beträgt 515,42 Euro.

Muss ich das Hörgerät kaufen, bevor die Krankenkasse genehmigt hat?

Nein, im Gegenteil: Der Kaufvertrag darf erst nach Erhalt des Genehmigungsbescheids oder des Ablehnungsbescheids unterschrieben werden. Ein Kauf ohne vorherige Genehmigung kann dazu führen, dass die Krankenkasse die Erstattung vollständig ablehnt.

Was sagt die AWMF-Leitlinie über den Nutzen von Tinnitus-Noisern?

Die AWMF S3-Leitlinie Chronischer Tinnitus (2021) empfiehlt reine Noiser nicht. Eine Cochrane-Metaanalyse mit 8 Studien und 590 Teilnehmenden fand keinen signifikanten Effekt von Noisern gegenüber Placebo. Die Leitlinie hält ausdrücklich fest, dass auf die gleichzeitige Verordnung von Noisern nach derzeitiger Datenlage verzichtet werden kann.

Wie viel zahlt die private Krankenversicherung für ein Hörgerät bei Tinnitus?

Die PKV hat keinen einheitlichen Festbetrag, sondern erstattet je nach Tarif. Auch bei der PKV ist in der Regel ein messbarer Hörverlust von mindestens 30 dB Voraussetzung. Hol dir vor dem Kauf unbedingt eine schriftliche Genehmigung deiner PKV, damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

Kann ich Hörgerätekosten von der Steuer absetzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Hörgerätekosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die genaue Höhe des absetzbaren Betrags hängt von deiner persönlichen zumutbaren Belastungsgrenze ab. Ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kann dir die Details erklären.

Was passiert, wenn die Krankenkasse meinen Antrag ablehnt?

Du hast das Recht, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen. Sozialverbände wie der VdK können dich dabei unterstützen. Leg den Widerspruch schriftlich ein und begründe ihn mit ärztlichen Belegen.

Quellen

  1. DGHNO-KHC et al. (2021) S3-Leitlinie Chronischer Tinnitus (AWMF-Register-Nr. 017/064) AWMF / DGHNO-KHC
  2. Biesinger E, Baguley DM, Brueggemann P, Cederroth CR, Flor H, Fröhlich F, Hesse G, Kreuzer PM, Landgrebe M, Schecklmann M, Strathmann S, Stürmer G, Szczepek AJ, Mazurek B (2022) S3-Leitlinie zu chronischem Tinnitus überarbeitet: Was derzeit empfohlen wird HNO (Springer)
  3. GKV-Spitzenverband (2023) Produktgruppe 13 Hörhilfen – Festbeträge und Fortschreibungen GKV-Spitzenverband
  4. (2024) Hörhilfen – Hörgeräte: Voraussetzungen und Kosten betanet.de
  5. (2024) Welches Hörgerät bei Tinnitus? Beste Tinnitus Noiser Kosten & Erfahrungen versicherdich.de
  6. Sozialverband VdK Sachsen (2024) Auf dem Weg zum Hörgerät: Schritt-für-Schritt-Anleitung VdK Sachsen
  7. (2024) Hörgeräte & Krankenkasse: Kostenübernahme durch die PKV und GKV welches-hoergeraet.de
  8. (2023) Was bringen Hörgeräte bei Tinnitus? Apotheken Umschau

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